Kita-Platz finden: Rechtsanspruch, Anmeldung und Zeitplan

Aktualisiert am · Redaktion KitaNamen.de

Einen Kita-Platz zu bekommen, ist vielerorts die erste große Hürde. Mit dem richtigen Zeitplan, der Anmeldung beim Jugendamt und einem Plan B steigen eure Chancen deutlich. Hier ist alles, was ihr wissen müsst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung – in einer Kita oder in der Kindertagespflege.
  • Der Anspruch richtet sich an das Jugendamt eurer Stadt oder eures Landkreises, nicht an eine bestimmte Kita.
  • Meldet euren Bedarf früh und schriftlich an – viele Kommunen verlangen eine Frist, häufig sechs Monate.
  • Seit dem 1. August 2026 gibt es zusätzlich einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, beginnend mit der ersten Klasse.

Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nach Alter

Geregelt ist der Anspruch in § 24 SGB VIII. Die Bundesländer können ihn erweitern, aber nicht einschränken.

Alter Was gilt
unter 1 Jahr Förderung in Kita oder Tagespflege, wenn die Eltern erwerbstätig sind, eine Arbeit aufnehmen, Arbeit suchen, in Ausbildung oder Studium sind – oder wenn die Förderung für die Entwicklung des Kindes geboten ist.
1 bis 3 Jahre Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Der Umfang richtet sich nach eurem individuellen Bedarf.
3 Jahre bis Schuleintritt Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (Kita/Kindergarten). Die Jugendämter sollen auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen hinwirken.
Grundschule Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, haben bis zum Beginn der 5. Klasse Anspruch auf Ganztagsförderung: acht Stunden an Werktagen, Unterricht eingerechnet, auch in den Ferien. Die Länder können eine Schließzeit von bis zu vier Wochen in den Ferien festlegen.

Welche Betreuungsform zu eurem Kind passt, erklärt unser Überblick Krippe, Kita, Kindergarten, Hort und Tagespflege.

Zeitplan: Wann ihr was erledigen solltet

Die Abläufe unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Manche Städte vergeben Plätze über ein zentrales Online-Portal, in Berlin und Hamburg gibt es einen Kita-Gutschein, anderswo meldet ihr euch direkt bei den Kitas an. Fragt deshalb zuerst beim Jugendamt nach, wie es bei euch läuft.

Schwangerschaft bis 3 Monate nach der Geburt

  • Beim Jugendamt oder auf der Website eurer Stadt klären: Wie werden Plätze vergeben? Gibt es ein Portal, einen Gutschein, Anmeldefristen?
  • Gewünschten Starttermin und Betreuungsumfang festlegen – meist abhängig von Elternzeit und Wiedereinstieg in den Job.
  • In Regionen mit knappen Plätzen: schon jetzt auf Wartelisten setzen lassen.

12 bis 6 Monate vor dem Start

  • Kitas und Tagespflegepersonen in der Nähe von Wohnung oder Arbeitsplatz anschauen, Tage der offenen Tür nutzen.
  • Euren Bedarf schriftlich beim Jugendamt anmelden und eine Kopie mit Datum aufbewahren. Das ist wichtig, falls ihr später euren Anspruch durchsetzen müsst.
  • Bei mehreren Kitas parallel anmelden. Kindertagespflege als gleichwertige Alternative für unter Dreijährige mitdenken.

6 bis 3 Monate vor dem Start

  • Regelmäßig freundlich nachfragen, wo ihr auf der Warteliste steht.
  • Ohne Zusage: beim Jugendamt nachhaken und auf euren Rechtsanspruch hinweisen.

Nach der Zusage

  • Betreuungsvertrag prüfen und Unterlagen zusammenstellen (siehe unten).
  • Eingewöhnung planen: Rechnet mit zwei bis vier Wochen, in denen ein Elternteil flexibel sein muss.

Fragen für die Kita-Besichtigung

Ein Besuch zeigt mehr als jede Website. Diese Fragen helfen beim Vergleich:

  1. Wie groß sind die Gruppen, und wie viele Fachkräfte sind pro Gruppe da?
  2. Wie oft wechselt das Personal? Wie wird bei Krankheit vertreten?
  3. Nach welchem pädagogischen Konzept arbeitet die Kita – und wie sieht das im Alltag aus?
  4. Wie läuft die Eingewöhnung ab, und wer ist Bezugsperson?
  5. Wie lauten Öffnungszeiten, Schließtage und Ferienzeiten?
  6. Wer kocht, und wie wird auf Allergien und Ernährungsweisen geachtet?
  7. Wie und wo schlafen die Kinder?
  8. Wie kommuniziert die Kita mit Eltern – per Aushang, E-Mail oder Kita-App?
  9. Wie können Eltern mitwirken, etwa im Elternbeirat?
  10. Was kostet der Platz insgesamt, inklusive Essensgeld? Mehr dazu: Kita-Kosten.

Zusage erhalten: Vertrag und Unterlagen

Lest den Betreuungsvertrag genau. Achtet auf Kündigungsfristen, Schließtage, Betreuungszeiten, Beiträge und Essensgeld sowie Regeln für Krankheit. Diese Unterlagen werden bei der Aufnahme fast immer verlangt:

  • Nachweis über den Masernschutz – Impfung oder Immunität, für Kinder ab einem Jahr (Masernschutzgesetz, seit März 2020).
  • Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vor der Erstaufnahme (§ 34 Abs. 10a Infektionsschutzgesetz), meist über das U-Heft oder eine Bescheinigung der Kinderarztpraxis.
  • Kontaktdaten, Abholberechtigungen und Notfallnummern.
  • Angaben zu Allergien, Unverträglichkeiten und Medikamenten.
  • Je nach Land und Träger: ärztliche Bescheinigung, Nachweise über Einkommen oder Berufstätigkeit für die Beitragsberechnung.

Kein Kita-Platz: Was ihr tun könnt

  1. Schriftlich beim Jugendamt melden: Weist auf euren Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII hin, nennt Starttermin und Umfang und setzt eine angemessene Frist.
  2. Angebote prüfen: Bietet das Jugendamt einen Platz in einer anderen Kita oder in der Tagespflege an, ist der Anspruch in der Regel erfüllt, sofern der Platz zumutbar ist. Was zumutbar ist, etwa beim Weg, hängt vom Einzelfall ab.
  3. Rechtsweg: Bleibt das Jugendamt untätig, könnt ihr vor dem Verwaltungsgericht klagen und einen Eilantrag stellen.
  4. Kosten und Verdienstausfall: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 entschieden, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Mehrkosten für einen selbst beschafften Platz ersetzt bekommen. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass auch ein Verdienstausfall als Schadensersatz in Betracht kommt, wenn die Kommune trotz rechtzeitiger Anmeldung schuldhaft keinen Platz bereitstellt.

Lasst euch vor einer Klage beraten, zum Beispiel von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Häufige Fragen

Ab wann hat mein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz?
Ab dem ersten Geburtstag. Bis zum dritten Geburtstag kann der Anspruch in einer Kita oder in der Kindertagespflege erfüllt werden, ab drei Jahren bis zur Einschulung besteht ein Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (§ 24 SGB VIII). Für Kinder unter einem Jahr gibt es einen Platz, wenn die Eltern zum Beispiel arbeiten, eine Ausbildung machen oder Arbeit suchen.
Wann sollte ich mein Kind für die Kita anmelden?
So früh wie möglich – in Großstädten oft schon in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt. Viele Länder und Kommunen verlangen außerdem, dass ihr euren Bedarf mehrere Monate vor dem gewünschten Start beim Jugendamt anmeldet, häufig sechs Monate.
Habe ich Anspruch auf einen Platz in meiner Wunsch-Kita?
Nein. Ihr habt ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII), aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Kita. Der Rechtsanspruch ist auch mit einem zumutbaren Platz in einer anderen Einrichtung oder – bei Kindern unter drei Jahren – in der Kindertagespflege erfüllt.
Was kann ich tun, wenn ich keinen Kita-Platz bekomme?
Macht euren Anspruch schriftlich beim Jugendamt geltend und setzt eine Frist. Bleibt das ohne Erfolg, könnt ihr beim Verwaltungsgericht klagen und einen Eilantrag stellen. Unter Umständen lassen sich Mehrkosten für eine selbst organisierte Betreuung oder ein Verdienstausfall ersetzen. Lasst euch dafür rechtlich beraten.
Gibt es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule?
Ja. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, haben bis zum Beginn der fünften Klasse Anspruch auf Ganztagsförderung an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich, die Unterrichtszeit eingerechnet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt das damit für alle Grundschulklassen.

Quellen